Was ist E 905?
E 905 ist die E-Nummer für Mikrokristallines Wachs. Wachs auf Erdölbasis, das als Überzugsmittel für Süßwaren, Kaugummi und bestimmte Früchte zugelassen ist.
Wofür wird E 905 verwendet?
E 905 gehört zur Gruppe „Andere Zusatzstoffe“ und wird als Überzugsmittel eingesetzt.
- Überzugsmittel: Überzugsmittel geben der Oberfläche Glanz oder bilden eine Schutzschicht.
In welchen Lebensmitteln ist E 905 erlaubt?
Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 905 in 4 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:
- Obst und Gemüse
- Süßwaren
Ist E 905 vegan?
In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.
Hat E 905 etwas mit Gentechnik zu tun?
Für diesen Stoff ist kein typischer Bezug zur Gentechnik bekannt: Er wird üblicherweise nicht aus Pflanzen gewonnen, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, und nicht durch Fermentation hergestellt.
Wie steht E 905 auf dem Etikett?
In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Überzugsmittel: E 905“ oder „Überzugsmittel: Mikrokristallines Wachs“.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Anhang I und II, EUR-Lex
- Food Additives Database, Europäische Kommission (abgerufen am 19. Oktober 2026)