Was ist E 124?

E 124 ist die E-Nummer für Cochenillerot A (Ponceau 4R). Synthetischer roter Azofarbstoff. Er stammt nicht von Cochenilleläusen, sondern wird chemisch hergestellt, und wird zum Beispiel in Süßwaren und Wurstwaren eingesetzt.

Wofür wird E 124 verwendet?

E 124 gehört zur Gruppe „Farbstoffe“ und wird als Farbstoff eingesetzt.

  • Farbstoff: Farbstoffe geben einem Lebensmittel Farbe oder stellen die ursprüngliche Farbe wieder her.

In welchen Lebensmitteln ist E 124 erlaubt?

Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 124 in 26 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:

  • Milchprodukte und Analoge
  • Obst und Gemüse
  • Süßwaren
  • Getreide und Getreideprodukte
  • Fleisch
  • Fisch und Fischereiprodukte
  • Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
  • Lebensmittel für besondere Gruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
  • Getränke
  • Dessertspeisen
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen

Ist E 124 vegan?

In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.

Hat E 124 etwas mit Gentechnik zu tun?

Für diesen Stoff ist kein typischer Bezug zur Gentechnik bekannt: Er wird üblicherweise nicht aus Pflanzen gewonnen, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, und nicht durch Fermentation hergestellt.

Wie steht E 124 auf dem Etikett?

In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Farbstoff: E 124“ oder „Farbstoff: Cochenillerot A“.

  • Pflichthinweis: Lebensmittel mit diesem Farbstoff müssen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zusätzlich den Satz „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“ tragen (Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008).

Quellen