Was ist E 641?
E 641 ist die E-Nummer für L-Leucin. Aminosäure, die als Trennmittel in Tafelsüße in Tablettenform zugelassen ist.
Wofür wird E 641 verwendet?
E 641 gehört zur Gruppe „Andere Zusatzstoffe“ und wird als Geschmacksverstärker, Trennmittel eingesetzt.
- Geschmacksverstärker: Geschmacksverstärker verstärken den vorhandenen Geschmack oder Geruch eines Lebensmittels.
- Trennmittel: Trennmittel verhindern, dass einzelne Teilchen eines Lebensmittels aneinanderkleben oder verklumpen.
In welchen Lebensmitteln ist E 641 erlaubt?
Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 641 in 1 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:
- Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen
Ist E 641 vegan?
In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.
Hat E 641 etwas mit Gentechnik zu tun?
Gentechnik: Kann mit Hilfe von Mikroorganismen hergestellt werden, die gentechnisch verändert sein können. Wird ein Stoff nur mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt, verlangt das EU-Recht dafür keine Kennzeichnung.
Bei Lebensmitteln mit der Angabe „ohne Gentechnik“ und bei Bio-Lebensmitteln sind solche Stoffe aus oder durch gentechnisch veränderte Organismen grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie steht E 641 auf dem Etikett?
In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Geschmacksverstärker: E 641“ oder „Geschmacksverstärker: L-Leucin“.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Anhang I und II, EUR-Lex
- Food Additives Database, Europäische Kommission (abgerufen am 19. Oktober 2026)
- Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, EUR-Lex