Was ist E 260?
E 260 ist die E-Nummer für Essigsäure. Die Säure, die Essig sauer macht. Sie säuert und konserviert zum Beispiel Soßen, Feinkost und eingelegtes Gemüse.
Wofür wird E 260 verwendet?
E 260 gehört zur Gruppe „Andere Zusatzstoffe“ und wird als Säuerungsmittel, Säureregulator, Konservierungsstoff eingesetzt.
- Säuerungsmittel: Säuerungsmittel erhöhen den Säuregehalt und geben einen sauren Geschmack.
- Säureregulator: Säureregulatoren verändern oder steuern den Säuregrad (pH-Wert) eines Lebensmittels.
- Konservierungsstoff: Konservierungsstoffe verlängern die Haltbarkeit, indem sie Lebensmittel vor Mikroorganismen schützen.
In welchen Lebensmitteln ist E 260 erlaubt?
Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 260 in 74 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:
- Milchprodukte und Analoge
- Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen
- Speiseeis
- Obst und Gemüse
- Süßwaren
- Getreide und Getreideprodukte
- Backwaren
- Fleisch
- Fisch und Fischereiprodukte
- Eier und Eiprodukte
- Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen
- Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
- Lebensmittel für besondere Gruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
- Getränke
- Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
- Dessertspeisen
- Nahrungsergänzungsmittel
- Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen
Ist E 260 vegan?
In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.
Hat E 260 etwas mit Gentechnik zu tun?
Für diesen Stoff ist kein typischer Bezug zur Gentechnik bekannt: Er wird üblicherweise nicht aus Pflanzen gewonnen, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, und nicht durch Fermentation hergestellt.
Wie steht E 260 auf dem Etikett?
In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Säuerungsmittel: E 260“ oder „Säuerungsmittel: Essigsäure“.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Anhang I und II, EUR-Lex
- Food Additives Database, Europäische Kommission (abgerufen am 19. Oktober 2026)