Was ist E 620?
E 620 ist die E-Nummer für Glutaminsäure. Aminosäure, die für den herzhaften Geschmack (Umami) sorgt. Sie wird heute meist durch Fermentation mit Bakterien hergestellt und verstärkt den Geschmack von Suppen, Soßen und Fertiggerichten.
Wofür wird E 620 verwendet?
E 620 gehört zur Gruppe „Andere Zusatzstoffe“ und wird als Geschmacksverstärker eingesetzt.
- Geschmacksverstärker: Geschmacksverstärker verstärken den vorhandenen Geschmack oder Geruch eines Lebensmittels.
In welchen Lebensmitteln ist E 620 erlaubt?
Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 620 in 68 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:
- Milchprodukte und Analoge
- Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen
- Speiseeis
- Obst und Gemüse
- Süßwaren
- Getreide und Getreideprodukte
- Backwaren
- Fleisch
- Fisch und Fischereiprodukte
- Eier und Eiprodukte
- Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen
- Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
- Lebensmittel für besondere Gruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
- Getränke
- Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
- Dessertspeisen
- Nahrungsergänzungsmittel
- Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen
Ist E 620 vegan?
In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.
Hat E 620 etwas mit Gentechnik zu tun?
Gentechnik: Kann aus Pflanzen gewonnen werden, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, etwa Soja, Mais, Raps oder Zuckerrüben. Stammt der Stoff aus einer GV-Pflanze, muss das in der EU auf dem Etikett stehen (Verordnung (EG) Nr. 1829/2003).
Gentechnik: Kann mit Hilfe von Mikroorganismen hergestellt werden, die gentechnisch verändert sein können. Wird ein Stoff nur mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt, verlangt das EU-Recht dafür keine Kennzeichnung.
Bei Lebensmitteln mit der Angabe „ohne Gentechnik“ und bei Bio-Lebensmitteln sind solche Stoffe aus oder durch gentechnisch veränderte Organismen grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie steht E 620 auf dem Etikett?
In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Geschmacksverstärker: E 620“ oder „Geschmacksverstärker: Glutaminsäure“.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Anhang I und II, EUR-Lex
- Food Additives Database, Europäische Kommission (abgerufen am 19. Oktober 2026)
- Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, EUR-Lex